Explosionsschutz
- aktueller denn je!
Die "Verordnung
explosionsfähige Atmosphären" VEXAT regelt:
•
was brennbare Arbeitsstoffe, explosionsfähige Atmosphären
und
explosionsgefährdete Bereiche sind,
• die Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in
Zonen,
• die bauliche Ausführung von explosionsgefährdeten
Bereichen,
• die Zuordnung von Gerätegruppen und -kategorien für
Geräte
gem. Explosionsschutzverordnung 1996 zur bestimmungsgemäßen
Verwendung in Zonen nach VEXAT,
• die bestimmungsgemäße Verwendung in explosionsgefährdeten
Bereichen von:
• Arbeitsmitteln,
• elektrischen Anlagen,
• Arbeitsmitteln und Gegenständen bei
Arbeitsvorgängen, bei
denen Funken oder elektrostatische
Aufladungen auftreten können,
• persönlicher Schutzausrüstung,
• Kleidung, Arbeitskleidung
• spezifische Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefahren
und
deren Dokumentation (Explosionsschutzdokument)
• Maßnahmen des Explosionsschutzes:
• Grundsätze des Explosionsschutzes,
allgemein,
• Organisatorische Maßnahmen, wie Information,
Unterweisung, Arbeitsfreigabe,
• Maßnahmen, die zu organisieren sind,
aber technische Aufgaben darstellen:
Prüfungen, Gefahrenanalysen,Messungen,
• Maßnahmen des primären Explosionsschutzes
- Verhinderung der Entstehung
von explosionsgefährdeten Bereichen,
• Maßnahmen des sekundären Explosionsschutzes
- Vermeidung von wirksamen
Zündquellen,
• Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes
- Begrenzung der
Auswirkung einer Explosion auf
ein für Arbeitnehmer/innen ungefährliches Ausmaß.
• Bereiche mit zusätzlichen konkretisierenden Vorschriften:
• Vorsorge für Störungen
• Behälter und ähnliche Betriebseinrichtungen
• Untertagebauarbeiten
• Bohr- und Behandlungsarbeiten
• Anforderungen an elektrische Anlagen in
explosionsgefährdeten Bereichen, Kabel und Leitungen
Das "Explosionsschutzdokument" MUSS enthalten:
• alle festgestellten
Explosionsgefahren,
• alle zur Gefahrenvermeidung durchzuführenden primären,
sekundären und
konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen,
• die Zoneneinteilung von explosionsgefährdeten Bereichen,
• Eignung von Produkten in explosionsgefährdeten Bereichen,
• Prüfungen,
• Messungen,
• Arbeitsfreigaben,
• Koordinierung.