Explosionsschutz - aktueller denn je!

Die "Verordnung explosionsfähige Atmosphären" VEXAT regelt:

• was brennbare Arbeitsstoffe, explosionsfähige Atmosphären und
   explosionsgefährdete Bereiche sind,
• die Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen,
• die bauliche Ausführung von explosionsgefährdeten Bereichen,
• die Zuordnung von Gerätegruppen und -kategorien für Geräte
   gem. Explosionsschutzverordnung 1996 zur bestimmungsgemäßen
   Verwendung in Zonen nach VEXAT,
• die bestimmungsgemäße Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen von:
   • Arbeitsmitteln,
   • elektrischen Anlagen,
   • Arbeitsmitteln und Gegenständen bei Arbeitsvorgängen, bei
      denen Funken oder elektrostatische Aufladungen auftreten können,
   • persönlicher Schutzausrüstung,
   • Kleidung, Arbeitskleidung
• spezifische Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefahren und
   deren Dokumentation (Explosionsschutzdokument)
• Maßnahmen des Explosionsschutzes:
   • Grundsätze des Explosionsschutzes, allgemein,
   • Organisatorische Maßnahmen, wie Information, Unterweisung, Arbeitsfreigabe,
   • Maßnahmen, die zu organisieren sind, aber technische Aufgaben darstellen:
      Prüfungen, Gefahrenanalysen,Messungen,
   • Maßnahmen des primären Explosionsschutzes - Verhinderung der Entstehung
     von explosionsgefährdeten Bereichen,
   • Maßnahmen des sekundären Explosionsschutzes - Vermeidung von wirksamen
     Zündquellen,
   • Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes - Begrenzung der
      Auswirkung einer Explosion auf ein für Arbeitnehmer/innen ungefährliches Ausmaß.
• Bereiche mit zusätzlichen konkretisierenden Vorschriften:
   • Vorsorge für Störungen
   • Behälter und ähnliche Betriebseinrichtungen
   • Untertagebauarbeiten
   • Bohr- und Behandlungsarbeiten
   • Anforderungen an elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Kabel und Leitungen


Das "Explosionsschutzdokument" MUSS enthalten:

• alle festgestellten Explosionsgefahren,
• alle zur Gefahrenvermeidung durchzuführenden primären, sekundären und
   konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen,
• die Zoneneinteilung von explosionsgefährdeten Bereichen,
• Eignung von Produkten in explosionsgefährdeten Bereichen,
• Prüfungen,
• Messungen,
• Arbeitsfreigaben,
• Koordinierung.